Liebe Mitglieder der EWTO-Akademie Mittelrhein,
seit heute gilt die 29. CoBeLVO mit der neuen 2GPlus-Regelung, siehe folgende grafische Übersicht (Quelle: https://corona.rlp.de):
Konkret bedeutet dies für unseren WingTsun-Unterricht in den Erwachsenen-Klassen:
- Teilnahme nur für „Imunisierte“, d.h. Personen mit Nachweis über
- vollständigen Impfschutz
- Genesung nach Covid-Erkrankung (nicht älter als 6 Monate)
- ZUSÄTZLICH verpflichtend: tagesaktueller Testnachweis (jeweils nicht älter als 24h) eines
- offiziellen negativen PoG-Antigen-Schnelltests von einem Testzentrum oder
- offiziellen PCR-Tests von einem Testzentrum oder
- Selbsttest vor Ort unter Aufsicht (Modalitäten dazu siehe unten!)
- AUSNAHME: Testpflicht entfällt für „Geboosterte“, also solche, die eine 3. Impfung bereits hinter sich haben.
Modalitäten für einen Selbsttest vor Ort:
Betroffenen Personen müssen dies mind. 2 Stunden vor Unterrichtsbeginn voranmelden und dann auch 20min. vor Unterrichtsbeginn zur Testung MIT EIGENEM SELBSTTEST-SET (zugelassen im Sinne der aktuellesten CoBeLVO) am Unterrichtsort eintreffen.
Die Testung erfolgt dann unter Aufsicht des Kursleiters oder eines autorisierten Vertreters oder (z.B. im Fitnessstudio) des Personals vor Ort.
Bis das Testergebnis dann deutlich erkennbar ist, haben diese Personen den Mindest-Sicherheitsabstand penibel einzuhalten, so dass im Falle eines Positiv-Ergebnisses andere Unterrichtsteilnehmer möglichst keinen vermeidbaren Nachteil in Form von z.B. Quarantänemaßnahmen etc. erleiden müssen.
Eigens bereits vorher durchgeführte Selbsttests können leider NICHT akzeptiert werden.
Neueste Kommentare