Liebe Mitglieder der EWTO-Akademie Mittelrhein,
seit heute gilt die 26. CoBeLVO mit der neuen 2GPlus-Regelung, welche ein 3-Stufen-Warnsystem mit sich bringt, die nicht nur 7-Tages-Inzidenzen, sondern auch noch andere Faktoren für gestaffelte Beschränkungsmaßnahmen vorsieht.
Da aber kaum – zumindest nicht in Rheinland-Pfalz – zu erwarten ist dass an staatlichen Schulen für den Sportunterricht täglich mehrere hunderte ungeimpfte Schüler die offiziellen Teststationen passieren müssen, dürfte für den Freizeitsport der Gleichheitsgrundsatz gelten, aus dem heraus auch dort die (preislich sicherlich viel) günstigeren Schnelltests ihre Gültigkeit behalten. Wie es sich aber tatsächlich dann ergeben wird, bleibt abzuwarten.
Ich versuche nun immer ausreichend vor Unterrichtsbeginn vor Ort zu sein, damit ich in der Lage bin, die Durchführung von Selbsttests vor Ort als ordnungsgemäß bezeugen zu können. Für diesen Zweck habe ich extra an einer Fortbildung zur Durchführung von PoC-Antigen-Schnelltests mit erfolgreicher Zertifizierung teilgenommen.
FÜR ALLE UNTERRICHTS-TEILNEHMER GILT:
Bitte haltet vor jedem Unterricht jeweiligen Nachweis bereit, der da sein kann
- Impfnachweis (Impfbuch oder elektronischer Nachweis, etwa in entsprechender Smartphone-App) oder
- Genesungsnachweis oder
- tagesaktueller negativer Schnelltest-Bescheid aus offiziellem Testzentrum
Wer nichts von den zuletzt genannten Dokumenten nachweisen kann, melde sich bitte unaufgefordert und rechtzeitig VOR Unterrichtsbeginn (ggf. durch Ankündigung per SMS oder Whatsapp-Nachricht) bei mir oder dem entsprechenden Unterrichtsleiter (im Studio Jump kann man meines Wissens an der Rezeption einen Selbsttest gegen geringe Gebühr durchführen), damit ein für diesen Zweck zugelassener Schnelltest (im Allgemeinen: bitte selbst mitbringen!) vor Ort bezeugt durchgeführt wird.
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